Unser herzliches Beileid. Bei den praktischen Fragen rund um den Stromvertrag helfen wir dir gerne.
Was passiert mit dem Stromvertrag?
Ein Stromvertrag darf rechtlich nicht auf den Namen einer verstorbenen Person laufen, gleichzeitig muss für die Versorgung immer ein aktiver Vertrag bestehen. Eine direkte Übernahme des Vertrags ist nicht möglich. Der Vertrag wird also entweder beendet, oder gekündigt und die bleibende Person schließt einen eigenen neuen Vertrag ab. Bis dahin läuft die Versorgung weiter, und der Nachlass trägt die Stromkosten.
Wir können erst tätig werden, sobald uns die Sterbeurkunde vorliegt.
Vertrag beenden
Wohnung steht leer oder wird verkauft? Kontaktiere den Support mit dem gewünschten Enddatum. Wir kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine rückwirkende Beendigung ist nicht möglich.
In der Wohnung bleiben
Bleibst du selbst oder ein Familienmitglied wohnen? Kontaktiere den Support. Wir kündigen den bestehenden Vertrag, und die neue Person schließt einen neuen Vertrag unter einem eigenen Konto (andere E-Mail-Adresse) ab, ohne Unterbrechung der Versorgung. Wir benötigen dafür:
- eine Kopie der Sterbeurkunde,
- Ausweis der neuen Vertragsinhaberin oder des neuen Vertragsinhabers (Ausweisnummer bitte unkenntlich machen),
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse dieser Person.
Guthaben
Ein Guthaben wird auf das Konto der verstorbenen Person erstattet (Zugriff über die Erb:innen). Für ein anderes Konto brauchen wir zusätzlich Erbschein und Ausweis der berechtigten Person.
Brauchst du Hilfe?
Jeder Fall ist anders. Kontaktiere den Support über den Chat in der Tibber App. Wir begleiten dich durch die nächsten Schritte.