Netznutzungsentgelte und Messstellengebühren sind fester Teil deines Strompreises und stecken im Arbeitspreis wie im Grundpreis. Die Netzentgelte richten sich nach deinem Netzgebiet, die Messstellengebühr nach Zählermodell und Jahresverbrauch. Tibber zahlt beides an den Netz und Messstellenbetreiber und stellt es dir unverändert weiter, wie jeder Stromanbieter.
Wer abrechnet
Meist ist dein Netzbetreiber auch dein Messstellenbetreiber. Wurde ein intelligentes Messsystem von einem wettbewerblichen Anbieter wie Inexogy oder Blue Metering eingebaut, rechnet dieser direkt mit dir ab. Dann steht auf deiner Tibber Rechnung keine Messstellengebühr.
Was dein Zähler kostet, pro Jahr
- Analoger Zähler: 10 bis 15 Euro
- Analoger Zweirichtungszähler: 15 bis 25 Euro
- Moderne Messeinrichtung, also der übliche digitale Zähler: maximal 25 Euro
Was ein intelligentes Messsystem kostet, pro Jahr
Beim Pflichteinbau gelten gesetzliche Obergrenzen nach Jahresverbrauch:
- 6.000 bis 10.000 kWh: 40 Euro
- 10.000 bis 20.000 kWh: 50 Euro
- 20.000 bis 50.000 kWh: 110 Euro
- 50.000 bis 100.000 kWh: 140 Euro
Dazu diese Fälle:
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG: 50 Euro, plus einmalig 50 Euro für die Steuereinrichtung
- Freiwilliger Einbau, obwohl du unter den Pflichtgrenzen liegst: 30 Euro
- Eigener Zähler für dein E-Auto: 50 Euro
Gut zu wissen
Der Tibber Pulse ist kein Smart Meter, sondern ein Stromtracker. Deine Messstellengebühr bleibt dadurch unverändert.
Wenn sowohl auf deiner Tibber Rechnung eine Messstellengebühr steht als auch dein Messstellenbetreiber eine berechnet, melde dich bei ihm. Ein zusätzlicher Messstellenvertrag ist nicht nötig.
Die gesetzlichen Vorgaben findest du bei der Bundesnetzagentur.