Wenn du dich für einen Tibber Stromvertrag interessierst und dich vorab über die Börsenstrompreise in deiner Region informieren willst, trage einfach hier deine Postleitzahl ein.
Welchen Preis zahlst du genau bei Tibber?
Der Strompreis bei Tibber setzt sich aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen (siehe Bestandteile der Tibber Rechnung).
Wir geben dir deinen Strom zu dem Preis weiter, zu dem wir diesen auch eingekauft haben.
Der Einkaufspreis (dein Verbrauchspreis) setzt sich aus dem Börsenstrompreis, Steuern und Abgaben und für uns als Ökostromanbieter aus weiteren Beschaffungskosten (wie in §4 (6) unserer AGB beschrieben) zusammen. Um dir die volle Transparenz über deinen Strom zu gewährleisten, haben wir im folgenden Abschnitt einmal alle Teilaspekte des Einkaufspreises aufgelistet.
Was ist was?
1. Börsen-Strompreis (Spotmarkt-Preis)
Der Tibber Strompreis orientiert sich an den Großhandelspreises (zzgl. Steuern und Abgaben) des europäischen Day-Ahead-Markts. Dieser Preis steht am Vortag fest, er variiert stündlich aufgrund der Dynamik aus Angebot und Nachfrage.
2. Steuern und Abgaben
Netznutzungsentgelt: Das sind Gebühren, die von allen Nutzer:innen von Gas- oder Stromnetzen an die zuständigen Netzbetreiber zu zahlen sind.
Konzessionsabgaben: Um die Endkund:innen mit Strom versorgen zu können, müssen Leitungen von den zuständigen Netzbetreibern häufig über und unter öffentlicher Orte verlegt werden. Da diese Räume den Städten und Gemeinden gehören, erhalten sie Gelder von den Netzbetreibern.
Stromsteuer: Mit dieser Steuer wird bundesweit die Nutzung von elektrischem Strom besteuert.
Offshore Netzumlage: Dieser 2013 eingeführte Teil des Strompreises soll die Betreiber von Offshore-Windparks (Windparks vor der Meeresküste) für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz oder Netzunterbrechungen entschädigen.
KWKG-Umlage: Mit dieser Umlage wird der Ausbau von Stromerzeugung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Hierbei werden Wärme und Strom durch thermodynamische Verbrennungsprozesse erzeugt.
Strom NEV Umlage: Dadurch dass Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet sind entgangene Erlöse den nachgelagerten Betreibern von Verteilernetzen zu erstatten, werden diese als Aufschlag auf die Netzentgelte an die Endnutzer:innen weitergegeben. Diese entgangenen Erlöse resultieren daraus, dass Bestimmte Endverbraucher:innen die Möglichkeit haben vom örtlichen Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte zu erhalten.
3. Weitere Beschaffungskosten
+ 2,15 Cent pro kWh weitere Beschaffungskosten, wie in §4 (6) unserer AGB beschrieben
Bei Fragen oder Feedback hierzu, sind wir gerne im Chat oder per E-Mail (hello@tibber.com) für dich da.