Die zunehmende Nutzung von Elektroautos und Wärmepumpen verursacht neue, hohe Strombedarfe im lokalen Netz. Wenn immer mehr Verbraucher:innen gleichzeitig Strom benötigen, insbesondere beim parallelen Laden von E-Autos, kann das Stromnetz überlastet werden.
Die §14a-Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 14a EnWG) gilt in Deutschland seit 2024 und umfasst drei Module zur Reduzierung der Netzentgelte. Die zeitvariablen Netzentgelte (Modul 3) wurden ab 2025 eingeführt. Ziel ist es, Verbraucher:innen zu belohnen, die ihren Stromverbrauch in Zeiten geringer Netzlast verlegen und so das Netz entlasten. Reichen diese Anreize nicht aus, dürfen Netzbetreiber bei drohender Überlastung steuerbare Verbraucher temporär in ihrer Leistung begrenzen.
Die neue § 14a-Regelung des EnWG bietet drei Optionen zur Reduzierung der Netzentgelte:
Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 3: Zeitabhängige Netzentgelt zur Reduzierung von Netzspitzen anhand von 3 verschiedenen Preisniveaus im Tagesverlauf
Im Folgenden findest du alle Fragen und Antworten zu diesem Thema.
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um vom §14a zu profitieren?
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um vom §14a zu profitieren?
Dein Stromverbrauch muss in viertelstündlichen Intervallen gemessen werden können. Das bedeutet ein Smart Meter (iMSys) ist Grundvoraussetzung für die Nutzung aller Module.
Mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist nötig (razo): Der Nachweis der Steuerbarkeit nach §14a ist zwingend erforderlich. Das heißt konkret: LAN muss im Schaltschrank vorliegen. Über dieses Kabel (oder alternativ analoger Klingeldraht) müssen die SteuV für deinen Netzbetreiber dimmbar sein.
Nicht zwingend notwendig, aber hilfreich: Heim-Energie-Management-System. Ist bei mehreren SteuVE vorteilhaft, weil dann Synergien genutzt werden können.
Voraussetzungen für Modul 3
Voraussetzungen für Modul 3
Die Beantragung von Modul 3 direkt in der Tibber App ist aktuell noch nicht möglich, daran arbeiten wir. Modul 3 kannst du aber schon jetzt beantragen, entweder über den Tibber-Support oder direkt bei deinem Netzbetreiber.
Damit Tibber Modul 3 für dich bestellen kann, müssen diese Voraussetzungen alle gleichzeitig erfüllt sein:
Aktiver Tibber-Vertrag
Ein Smart Meter (iMSys) ist bei dir installiert
Das Smart Meter ist auf LGS umgestellt
Modul 1 ist bereits aktiv (Modul 1 beantragst du bei deinem Netzbetreiber, nicht beim Versorger)
Dein Netzbetreiber steht auf der Modul-3-Statusliste, nur dann kann Tibber die Bestellung verarbeiten
(Eine Steuerbox (FNN-Steuerbox) ist aktuell noch keine offizielle Voraussetzung, da die tatsächliche Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erst 2027 beginnt)
Ergänzende Hinweise:
Wenn deine Wallbox, Wärmepumpe oder dein Batteriespeicher noch nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung bei deinem Netzbetreiber angemeldet ist, kontaktiere bitte deinen Installateur. Der Installateur kann die An-/Ummeldung bei deinem Netzbetreiber zusammen mit dir vornehmen.
Woher weiß ich, ob ich bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet habe?
Wenn dein Gerät nach dem 01.01.2024 installiert wurde, ist es definitiv schon als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Ab diesem Datum sind alle neu installierten Geräte verpflichtend und automatisch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet.
Wenn dein Gerät vor dem 01.01.2024 installiert wurde, kann es sein, dass du schon freiwillig Teil des neuen Systems geworden bist. Dies kannst du herausfinden, indem du deinen Netzbetreiber kontaktierst. Wenn du beispielsweise bereits reduzierte Netzentgelte gewährt bekommst, ist dein Gerät mit hoher Wahrscheinlichkeit schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
So beantragst du Modul 3 bei Tibber
So beantragst du Modul 3 bei Tibber
So läuft die Beantragung:
Über den Tibber-Support: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, starte einen Chat oder schreib uns. Wir reichen den Antrag für dich beim Netzbetreiber ein. Die Umstellung dauert in der Regel etwa 3 Wochen, danach erscheint die Reduzierung auf deiner Tibber-Rechnung.
Direkt bei deinem Netzbetreiber: Du kannst Modul 3 auch direkt bei deinem zuständigen Netzbetreiber beantragen, nicht nur über Tibber.
Die wichtigste Hürde: Nicht jeder Netzbetreiber kann Modul-3-Bestellungen von Tibber schon technisch verarbeiten. Ob deiner dazugehört, siehst du auf der Modul-3-Statusliste. Steht dein Netzbetreiber noch nicht darauf, beantrage Modul 3 bitte direkt bei ihm.
Ab wann wirkt Modul 3?
Ab wann wirkt Modul 3?
Die Reduzierung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Tibber die Bestätigung deines Netzbetreibers per Datenaustauschreferenz erhält. Eine rückwirkende Berechnung ist nur bis zu diesem Datum möglich, also bis zu dem Tag, an dem der Netzbetreiber Modul 3 für dich registriert hat.
Wichtige Hinweise:
Wenn deine Wallbox, Wärmepumpe oder dein Batteriespeicher noch nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung bei deinem Netzbetreiber angemeldet ist, kontaktiere bitte deinen Installateur. Der Installateur kann die An-/Ummeldung bei deinem Netzbetreiber zusammen mit dir vornehmen.
Woher weiß ich, ob ich bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet habe?
Wenn dein Gerät nach dem 01.01.2024 installiert wurde, ist es definitiv schon als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Ab diesem Datum sind alle neu installierten Geräte verpflichtend und automatisch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet.
Wenn dein Gerät vor dem 01.01.2024 installiert wurde, kann es sein, dass du schon freiwillig Teil des neuen Systems geworden bist. Dies kannst du herausfinden, indem du deinen Netzbetreiber kontaktierst. Wenn du beispielsweise bereits reduzierte Netzentgelte gewährt bekommst, ist dein Gerät mit hoher Wahrscheinlichkeit schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Welches Modul passt für mich am besten?
Welches Modul passt für mich am besten?
Hier findest du Details zu den 3 Modulen und deren Voraussetzungen:
Modul 1 (seit 01.01.2024)
Modul 1 (seit 01.01.2024)
Pauschale Netzgebührenreduktion für Elektroautos.
Reduktion zwischen 110 und 190 Euro/Jahr (brutto) je nach Netzbetreiber bzw. Netzgebiet.
Entspricht einer Reduktion von 50-95 % der Netzgebühr für ca. 2.500 kWh Jahresverbrauch.
Soll zukünftig besonders attraktiv für E-Mobilität sein, ganz besonders in Kombination mit Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte).
Die Reduzierung wird je Marktlokation gewährt, über die der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung abgerechnet wird. Sie bleibt daher gleich hoch, auch wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen an der gleichen Marktlokation bestehen.
Modul 2 (seit 01.01.2024)
Modul 2 (seit 01.01.2024)
Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (ct/kWh) in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 60 % (dabei handelt es sich nicht um den Arbeitspreis des individuellen Stromvertrags).
Besonders geeignet für Wärmepumpen.
Technische Voraussetzung: Separater Stromzähler (Messpunkt), Wärmepumpe darf nicht Teil einer Kaskadenschaltung sein und muss zwingend über ein iMS (Smart Meter) laufen.
Modul 3 (seit 01.04.2025)
Modul 3 (seit 01.04.2025)
Technische Voraussetzung ist ein Smart Meter (iMS), ein Pulse IR reicht dazu nicht aus.
Zeitabhängige (zeitvariable) Netzgebühr zur Reduzierung von Netzspitzen.
Verschiedene Preisniveaus im Tagesverlauf, je nach Netzauslastung.
Besonders attraktiv für HEMS (Home Energy Management Systems).
Funktioniert nur in Kombination mit Modul 1.
Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte (HT, NT, ST).
Funktioniert das ganze auch mit dem Pulse IR statt Smart Meter?
Funktioniert das ganze auch mit dem Pulse IR statt Smart Meter?
Leider nein. Der Pulse IR ist unser In-house-Produkt, das bezüglich der dynamischen Abrechnung lediglich als Brückentechnologie hin zum Smart Meter konzipiert wurde und nicht mit deinem Netzbetreiber kommuniziert.
Möchtest du von variablen Netzentgelten profitieren, ist ein echter Smart Meter (iMS oder auch iMSys genannt) von deinem Netzbetreiber oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (z. B. Discovergy / Inexogy) nötig.
Der Pulse bleibt auch mit einem Smart Meter nützlich, da er deinen Stromverbrauch weiterhin in Echtzeit anzeigt. Eine Funktion, zu der ein Smart Meter allein nicht in der Lage ist. Zudem werden Pulse Daten für Überschussladung verwendet und über die Bridge kannst du deinen Heimspeicher verbinden und smart laden (mehr dazu hier).
Wie komme ich an einen Smart Meter?
Wie komme ich an einen Smart Meter?
Hier findest du alles zum Thema Smart Meter Bestellung & Installation.
Woran erkenne ich, dass ich von variablen Netzentgelten profitiert habe?
Woran erkenne ich, dass ich von variablen Netzentgelten profitiert habe?
Ob Tibber Modul 3 bei deinem Netzbetreiber bereits bestellen kann, hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab, da die Marktkommunikation zwischen den Marktpartnern schrittweise umgestellt wird. Ist dein Netzbetreiber noch nicht soweit, kannst du Modul 3 direkt bei ihm beantragen.
Sobald Modul 3 aktiv ist, werden dir die eingesparten Netzentgelte gesondert auf deiner Tibber-Monatsrechnung ausgewiesen und rückwirkend zum Tag deiner Registrierung berücksichtigt. Es handelt sich nicht um eine Vergütung bzw. Gutschrift, sondern um eine Reduzierung des variablen Arbeits- bzw. Verbrauchspreises.
Was genau sind Netzentgelte eigentlich?
Was genau sind Netzentgelte eigentlich?
Netzentgelte sind die Kosten für den Stromtransport und die Verteilung über das Netz. Sie machen etwa 20-25 % des Strompreises pro Kilowattstunde aus und finanzieren die Netzinfrastruktur, weshalb sie von allen Stromkund:innen als fester Bestandteil der monatlichen Rechnung bezahlt werden.
Die Netzentgelte sind neben weiteren Steuern, Umlagen und Abgaben Teil des regulären Strompreises und damit deines Verbrauchspreises bei Tibber. Denn wir geben dir den Strom 1:1 weiter.
Hier findest du alle Bestandteile des Verbrauchspreises bei Tibber (der neben dem fixen Grundpreis ein Teil deines Tibber-Strompreises ist). Diesen findest du hier.
Lässt sich damit wirklich sparen?
Lässt sich damit wirklich sparen?
Ja. Mit Tibbers Smart Dynamic Tarif und Modul 3 kannst du zwei Bestandteile des Strompreises deutlich senken: Du kannst den Spotmarktpreis (also den reinen kWh-Preis) an die Tagespreise anpassen und über die drei Zeitfenster von Modul 3 zusätzlich die Netzentgelte reduzieren.
Diese beiden Komponenten machen über 50 % deines Strompreises aus, wie du in dieser Grafik einsehen kannst. Laut einer Studie „Intelligentes Laden" von Neon Energy kannst du mit den variablen Netzentgelten bis zu 68 % sparen im Vergleich zu einem herkömmlichen Festpreistarif. Weitere Preisdetails findest du hier.
Ist das Ganze verpflichtend?
Ist das Ganze verpflichtend?
Ja. Alle ab dem 01.01.2024 installierten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen, Kühlsysteme, Energiespeicher, …) müssen für §14a angemeldet werden. Entscheidend ist dabei: Der Strombezug liegt über 4,2 kW. Wenn du also eines dieser Geräte installieren lässt, wird es automatisch steuerbar gemacht und du erhältst Modul 1 oder 2 und optional 3 (in Kombination mit 1).
Solltest du bereits vor dem 01.01.2024 über eines oder mehrere dieser Geräte verfügen, liegt es an dir, ob du diese für §14a anmeldest. Melde dich dazu in jedem Fall bei deinem Netzbetreiber.
