Die zunehmende Nutzung von Elektroautos und Wärmepumpen verursacht neue, hohe Strombedarfe im lokalen Netz. Wenn immer mehr Verbraucher:innen gleichzeitig Strom benötigen, insbesondere beim parallelen Laden von E-Autos, kann das Stromnetz überlastet werden.
Die seit Januar 2025 in Deutschland verpflichtend eingeführten variablen Netzentgelte (§ 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)) sollen Verbraucher:innen belohnen, die ihren Stromverbrauch in Zeiten geringer Netzlast verlegen, um das Netz zu entlasten. Reichen diese Anreize nicht aus, dürfen Netzbetreiber bei drohender Überlastung steuerbare Verbraucher temporär in ihrer Leistung begrenzen.
Die neue § 14a-Regelung des EnWG bietet drei Optionen zur Reduzierung der Netzentgelte:
Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 3: Zeitabhängige Netzentgelt zur Reduzierung von Netzspitzen anhand von 3 verschiedenen Preisniveaus im Tagesverlauf
Im Folgenden findest du alle Fragen und Antworten zu diesem Thema.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die zeit-variablen Netzentgelte nutzen zu können?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die zeit-variablen Netzentgelte nutzen zu können?
Dein Stromverbrauch muss in viertelstündlichen Intervallen gemessen werden können. Das bedeutet ein Smart Meter (iMSys) ist Grundvoraussetzung für die Nutzung aller Module.
Mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist nötig (razo): Der Nachweis der Steuerbarkeit nach §14a ist zwingend erforderlich. Das heißt konkret: LAN muss im Schaltschrank anliegen. Über dieses Kabel (oder alternativ analoger Klingeldraht) müssen die SteuV / Solar für deinen Netzbetreiber dimmbar sein.
Nicht zwingend notwendig, aber hilfreich: Heim Energie Management-System. Ist bei mehreren SteuVE vorteilhaft, weil dann Synergien genutzt werden können.
Wie beantrage ich zeit-variable Netzentgelte?
Wie beantrage ich zeit-variable Netzentgelte?
Wenn deine Wallbox, Wärmepumpe oder dein Batteriespeicher bereits als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ bei deinem Netzbetreiber angemeldet ist (Modul 1), kannst du die variablen Netzentgelte (Modul 1+3) über Tibber beantragen.
Nutze dazu bitte dieses Formular.
Wir hinterlegen deine Bestellung bei uns im System. Sobald dies bei deinem Netzbetreiber verfügbar ist, stellt Tibber dich auf variable Netzentgelte (Modul 3) um.
Wenn deine Wallbox, Wärmepumpe oder dein Batteriespeicher noch nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung bei deinem Netzbetreiber angemeldet ist, kontaktiere bitte deinen Installateur. Der Installateur kann die An-/Ummeldung bei deinem Netzbetreiber zusammen mit dir vornehmen.
Woher weiß ich, ob ich bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet habe?
Wenn dein Gerät nach dem 01.01.2024 installiert wurde, ist es definitiv schon als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Ab diesem Datum sind alle neu installierten Geräte verpflichtend und automatisch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet.
Wenn dein Gerät vor dem 01.01.2024 installiert wurde, kann es sein, dass du schon freiwillig Teil des neuen Systems geworden bist. Dies kannst du herausfinden, indem du deinen Netzbetreiber kontaktierst. Wenn du beispielsweise bereits reduzierte Netzentgelte gewährt bekommst, ist dein Gerät mit hoher Wahrscheinlich schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Welches Modul passt für mich am besten?
Welches Modul passt für mich am besten?
Hier findest du Details zu den 3 Modulen und deren Voraussetzungen:
Modul 1 (seit 01.01.2024)
Modul 1 (seit 01.01.2024)
Pauschale Netzgebührenreduktion für Elektroautos.
Reduktion zwischen 110 und 190 Euro/Jahr (brutto) je nach Netzbetreiber bzw. Netzgebiet.
Entspricht einer Reduktion von 50-95% der Netzgebühr für ca. 2.500 kWh Jahresverbrauch.
Soll zukünftig besonders attraktiv für E-Mobilität sein, ganz besonders in Kombination mit Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte).
Die Reduzierung wird je Marktlokation gewährt, über die der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung abgerechnet wird. Sie bleibt daher gleich hoch, auch wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen an der gleichen Marktlokation bestehen.
Modul 2 (seit 01.01.2024)
Modul 2 (seit 01.01.2024)
Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (ct/kWh) in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 60 % (dabei handelt es sich nicht um des Arbeitspreises des individuellen Stromvertrags
Besonders geeignet für Wärmepumpen.
Technische Voraussetzung: Separater Stromzähler (Messpunkt), Wärmepumpe darf nicht Teil einer Kaskadenschaltung sein und muss zwingend über ein iMS (Smart Meter) laufen.
Modul 3 (seit 01.04.2025)
Modul 3 (seit 01.04.2025)
Technische Voraussetzung ist ein Smart Meter (iMS), ein Pulse IR reicht dazu nicht aus.
Zeitabhängige (zeitvariable) Netzgebühr zur Reduzierung von Netzspitzen.
Verschiedene Preisniveaus im Tagesverlauf, je nach Netzauslastung.
Besonders attraktiv für HEMS (Home Energy Management Systems).
Funktioniert nur in Kombination mit Modul 1
Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte (HT, NT, ST) in welchen
Funktioniert das ganze auch mit dem Pulse IR statt Smart Meter?
Funktioniert das ganze auch mit dem Pulse IR statt Smart Meter?
Leider nein. Der Pulse IR ist unser In-house Produkt, das bezüglich der stündlichen Abrechnung lediglich eine Brückentechnologie hin zum Smart Meter konzipiert wurde und nicht mit deinem Netzbetreiber kommuniziert.
Möchtest du von variablen Netzentgelten profitieren ist ein echter Smart Meter (iMS oder auch iMSys genannt) von deinem Netzbetreiber oder einem wettbewerblichen Messtellenbetreiber (z.B. Discovergy / Inexogy) nötig.
Der Pulse ist jedoch auch mit Smart Meter immer noch wahnsinnig nützlich, da er dir weiterhin deinen Stromverbrauch in Echtzeit ausgibt. Eine Funktion, zu der ein Smart Meter alleine nicht im Stande ist.
Wie komme ich an einene Smart Meter?
Wie komme ich an einene Smart Meter?
Der Smart Meter Rollout geht bisher eher schleppend voran, doch so langsam tut sich etwas. Bei Tibber gibt es zwei Möglichkeiten:
Für ausgewählte Netzbetreiber (also in bestimmten Netzgebieten) kannst du, während du deinen Tibber Vertrag abschließt, bereits angeben, ob du ein Smart Meter bestellen willst. In diesem Fall sind wir bereits in der Lage in deinem Namen ein Smart Meter bei deinem Netzbetreiber zu bestellen. Dieser hat dann 4 Monate Zeit für den Einbau.
Für alle anderen Netzgebiete haben wir eine Liste erstellt, in welcher du das Online-Bestellformular sowie den Preis für den Smart Meter finden kannst. Solltest du deinen Netzbetreiber nicht auf der Liste finden, wende dich bitte direkt bei diesem. Deinen zuständigen Netzbetreiber findest du immer auf deiner Stromrechner.
Jegliche Fragen zu dem Thema beantwortet dir auch gerne unser Support in deiner Tibber App.
Woran erkenne ich, dass ich von variablen Netzentgelten profitiert habe?
Woran erkenne ich, dass ich von variablen Netzentgelten profitiert habe?
Die Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten müssen bis zum 6. Juni 2025 soweit sein, Modul 3 umsetzen zu können. Das bedeutet die zeitvariablen Netzentgelte wirst du frühestens auf deiner Juni Rechnung sehen, aber keine Sorge: Die bis dahin eingesparten Netzentgelte werden dir rückwirkend zum Tag der Registrierung erstattet.
Die eingesparten Netzentgelte werden dir dann gesondert auf deiner Tibber Monatsrechnung ausgewiesen werden. Es handelt sich hier nicht um eine Vergütung, also eine Gutschrift, sondern eine Reduzierung des variablen Arbeitspreises bzw. Verbrauchspreises.
Was genau sind Netzentgelte eigentlich?
Was genau sind Netzentgelte eigentlich?
Netzentgelte sind die Kosten für den Stromtransport und die Verteilung über das Netz. Sie machen etwa 20-25 % des Strompreises pro Kilowattstunde aus und finanzieren die Netzinfrastruktur, weshalb sie von allen Stromkunden als fester Bestandteil der monatlichen Rechnung bezahlt werden.
Die Netzentgelte sind neben weiteren Steuern, Umlagen und Abgaben Teil des regulären Strompreises und damit deines Verbrauchspreises bei Tibber. Den wir geben dir den Strom 1:1 weiter.
Hier findest du alle Bestandteile des Verbrauchspreises bei Tibber (der neben dem fixen Grundpreises ein Teil deines Tibber Strompreises ist. Diesen findest du hier.
Lässt sich damit wirklich sparen?
Lässt sich damit wirklich sparen?
Ja! Mit einem stündlichen dynamischen Tarif bei Tibber und dem Modul 3 zum Beispiel kannst du zwei Bestandteile des Strompreises signifikant kürzen: Du kannst den Spotmarktpreis (also den reinen kWh-Preis) an die Tagespreise anpassen und ab April 2025 zusätzlich mit Nutzung der 3 Zeitfenster im Rahmen von Modul 3 auch noch die Netzentgelte deutlich reduzieren. So viel Sparpotenzial gab es noch nie!
Diese beiden Komponenten machen über 50 % deines Strompreises auch, wie du in dieser Grafik einsehen kannst. Insgesamt kannst du laut einer Studie Intelligentes Laden von Neon Energy mit den variablen NE bis zu 68% sparen im Vergleich zu einem herkömmlichen Fixtarif. Weitere Preisdetails findest du hier.
Ist das Ganze verpflichtend?
Ist das Ganze verpflichtend?
Ja. Alle ab Januar 2025 installierten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen, Kühlsysteme, Energiespeicher,..) müssen für §14 angemeldet werden. Hier bei ist entscheidend: Der Strombezug liegt über 4,2 kW. Wenn du also eine dieser Geräte installieren lässt, werden diese automatisch steuerbar gemacht und du erhältst Modul 1 oder 2 und optional 3 (in Kombi mit 1).
Solltest du bereits vor Januar 2025 über eines oder mehrere dieser Geräte verfügen, liegt es an dir, ob du diese für §14a anmeldest. Melde dich dazu in jedem Fall bei deinem Netzbetreiber.
Erreichen kannst du uns rund um die Uhr per Chat in deiner Tibber App.