Hast du eine Wärmepumpe, eine Ladebox oder einen Batteriespeicher? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG profitieren.
Was ist §14a EnWG?
§14a EnWG regelt reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Als steuerbar gelten Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung, die mit dem Niederspannungsnetz verbunden sind, zum Beispiel private Ladepunkte (Ladeboxen), Wärmepumpen, Raumkühlungen und Batteriespeicher. Geräte, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen vom Netzbetreiber bei Bedarf steuerbar sein. Im Gegenzug erhältst du reduzierte Netzentgelte. Für Geräte, die vorher installiert wurden, ist die Teilnahme freiwillig.
Voraussetzung für alle Module: Für die Teilnahme an §14a und für jedes der drei Module brauchst du ein Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMS).
Welche Module gibt es?
Modul 1
Du erhältst eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte pro Marktlokation. Modul 1 wird automatisch angewendet, wenn du keine andere Option wählst, und funktioniert mit beiden Tibber-Tarifen, Smart Dynamic und Simple Fix. Ein Smart Meter ist erforderlich.
Modul 2
Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird auf 60 % reduziert. Dafür brauchst du ein Smart Meter mit separater Messung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Modul 2 lohnt sich vor allem bei hohem Stromverbrauch, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, und ist nur mit dem Tarif Smart Dynamic möglich, nicht mit Simple Fix.
Modul 3
Hier gelten zeitvariable Netzentgelte mit unterschiedlichen Preisstufen im Tagesverlauf. Modul 3 setzt ein Smart Meter voraus und funktioniert nur in Kombination mit Modul 1. Es ist ebenfalls nur mit Smart Dynamic möglich, nicht mit Simple Fix. Tibber kann Modul 3 bereits abrechnen. Ein Wechsel ist derzeit noch nicht über die Tibber-App möglich, da viele Netzbetreiber die dafür erforderlichen Prozesse noch nicht unterstützen.